Kindertagespflege

BERATUNG UND VERMITTLUNG ZUR KINDERTAGESPFLEGE

Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Bildung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.

Was ist Kindertagespflege?

Kindertagespflege ist eine flexible Betreuungsform für Heranwachsende bis 14 Jahre. Hauptsächlich findet die Tagespflege bei den Tagesmüttern und -vätern zuhause statt. Sie umfasst nicht nur die Betreuung und Pflege von Kindern, sondern auch die Bildung, Förderung und Erziehung.

Die Kinder können den ganzen Tag betreut werden oder ergänzend zur Kindertagesstätte sowie Schule.

Was sollten Eltern über die Kindertagespflege wissen?

Die Tagespflegepersonen, die für das Amt für Schulen, Jugend und Familie tätig werden, müssen festgeschriebene Eignungskriterien erfüllen und eine Pflegeerlaubnis besitzen. Die Eltern schließen mit der Tagespflegeperson einen privatrechtlichen Betreuungsvertrag.

Wie finde ich eine Tagesmutter/ -vater?

Das zuständige Jugendamt ist für die Vermittlung von Tagespflegepersonen und die Beratung von Eltern zuständig. In der Regel läuft die Vermittlung über das Jugendamt. Eltern melden sich beim Jugendamt und teilen die wichtigsten Daten mit (z.B. Alter des Kindes, Betreuungszeit, Wohnort) . Anhand dieser Informationen stellt das Jugendamt den Kontakt zwischen Tagespflegepersonen und Eltern her. Das Jugendamt vermittelt eine Tagesmutter oder -vater, unabhängig davon, wer die Tagespflege finanziert.

Was kostet die Kindertagespflege?

Wird die Tagespflege über das Jugendamt gefördert, werden nach Einkommen gestaffelte monatliche Kostenbeiträge erhoben. Diese sind abhängig vom Bruttojahreseinkommen der Eltern und der wöchentlichen Betreuungszeit des Kindes. Die Tagespflegepersonen erhalten durch das Jugendamt das beantragte Betreuungsgeld.

Wann erhalte ich eine Förderung?

Grundlage für die Gewährung der Tagespflege ist die Satzung des Kreises Viersen über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme.

Eine Förderung können Eltern erhalten, sofern ihr Kind das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wenn:

  • sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen
  • sie sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden
  • sie an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit teilnehmen
  • ohne diese Leistung die Bildung, Förderung und Erziehung des Kindes nicht gegeben ist.

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